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   OLG Brandenburg, 20.12.2004 - 10 WF 234/04   

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https://dejure.org/2004,12472
OLG Brandenburg, 20.12.2004 - 10 WF 234/04 (https://dejure.org/2004,12472)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2004 - 10 WF 234/04 (https://dejure.org/2004,12472)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 10 WF 234/04 (https://dejure.org/2004,12472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 122 Abs. 3 S. 1; RVG § 48 Abs. 3
    Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer Ehesache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1264
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 170/86

    Vergütung des in einem Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2004 - 10 WF 234/04
    Andernfalls würde dies zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der armen Partei gegenüber der Partei führen, die auf Prozesskostenhilfe nicht angewiesen ist (vgl. hierzu BGH, NJW 1988, 494/495).
  • OLG Hamburg, 02.11.1990 - 2 WF 77/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2004 - 10 WF 234/04
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Scheidungsverfahren umfasst gemäß § 122 Abs. 3 Satz 1 BRAGO auch einen Vergleich über die dort aufgeführten Gegenstände, wobei der Vergleich auch außergerichtlich geschlossen werden kann, also nicht auf Vergleiche beschränkt ist, die vor Gericht protokolliert werden (vgl. hierzu OLG Hamburg, FamRZ 1991, 469; Zöller/Philippi, ZPO, 24. und 25. Aufl., § 114, Rn. 47).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Aufgrund des Wortlauts des § 48 Abs. 3 Satz 1 RVG in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung wurden in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen insbesondere dazu vertreten, ob die gesetzliche Ausdehnung der in einer Ehe- oder Partnerschaftssache bewilligte Verfahrenskostenhilfe zur Folge hat, dass der beigeordnete Rechtsanwalt neben der Einigungsgebühr auch die Differenzterminsgebühr von der Staatskasse erstattet verlangen kann (ablehnend: OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1264; OLG München FamRZ 2009, 1779 und OLG Hamm Beschluss vom 25. Februar 2012 - 6 WF 109/12 - juris; bejahend: OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010 und OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 143).
  • OLG Rostock, 04.09.2007 - 11 WF 166/07

    Prozesskostenhilfebewilligung im Ehescheidungsverfahren: Erstreckung der

    (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1264; OLG München FamRZ 2004, 966; OLG Köln AGS 2006, 138; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 114, Rdn. 47 und § 119, Rdn. 25).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2021 - 9 WF 286/21

    Verfahrenskostenhilfe nebst Anwaltsbeiordnung für den Abschluss eines notariellen

    Hinweise in Familiensachen Teil 17 Rz. 66; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2004, 10 WF 234/04 (zu einer früheren Fassung von § 48 RVG); sämtlich bei juris; vgl.: BT-Drucks. 17/11471 S. 270].
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